Unsere neue AGMAV-Arbeitshilfe zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich ist ab sofort auf unserer Website im Menübereich Service --> Arbeitshilfen --> AVR abrufbar.
Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G Baden- Württemberg wurde von der Arbeitsrechtlichen Kommission in die AVR-Württemberg (Fassung TVöD) übernommen und gilt seit dem 1. Januar 2026 für unsere Kolleg*innen im handwerklichen Bereich, insbesondere für die Mitarbeitenden der Hausreinigung, Haustechnik, Küche und Hauswirtschaft.
Mit der Arbeitshilfe wollen wir euch mit den neuen Regelungen vertraut machen, euch Schritt für Schritt die wesentlichen Inhalte erläutern und darstellen, wer welche Aufgabe hat.
Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung in den Einrichtungen.
Hier geht’s direkt zur Arbeitshilfe: (ganzseitiger A4-Ausdruck)
und für den Ausdruck als Broschüre optimiert: